Vorschriften und Mitteilungen
Fluggäste mit einer bestätigten Buchung haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Entschädigung im Falle einer Nichtbeförderung, einer Flugannullierung oder einer Verspätung des Abflugs von mehr als vier (4) Stunden auf Flügen ab Vietnam, vorausgesetzt, die Ursache der Störung liegt in unserem Einflussbereich.
A. Nichtbeförderung
Im Falle einer Nichtbeförderung sind wir unter den folgenden Umständen von der Zahlung einer Entschädigung befreit:
Dauer des Inlandsflugs | Entschädigungsbetrag* |
Inlandsflüge | |
Unter 500 km | 200.000 VND |
500 km bis weniger als 1.000 km | 300.000 VND |
1.000 km oder mehr | 400.000 VND |
Internationaler Flug, der von Vietnam aus startet | |
Unter 1.000 km | 25 US-Dollar |
1.000 km bis weniger als 2.500 km | 50 US-Dollar |
Von 2.500 km bis weniger als 5.000 km | 80 US-Dollar |
Ab 5.000 km oder mehr | 150 US-Dollar |
* Beachten Sie, dass bei einer Verspätung und späteren Annullierung eines Flugs die Entschädigung nur einmal gilt.
Wir können eine Entschädigung in einer der folgenden Zahlungsarten leisten:
A. Nichtbeförderung
Wenn Ihnen aus Gründen, die wir zu vertreten haben, die Beförderung verweigert wird, leisten wir zum Zeitpunkt der Nichtbeförderung eine Entschädigung.
B. Flugannullierung oder große Verspätung
Wenn Ihr Flug aus Gründen, die wir zu vertreten haben, um mehr als vier (4) Stunden annulliert wird oder sich verspätet, wird die Entschädigung innerhalb von vierzehn (14) Werktagen ab dem Datum, an dem wir Ihren Entschädigungsantrag erhalten haben, gezahlt.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten im Rahmen des Rundschreibens Nr. 14/2015/TT-BGTVT haben oder einen Antrag auf Entschädigung stellen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung für Kundenangelegenheiten von Emirates, über das Online-Formular Feedback oder Beschwerden.
Entschädigungen für anspruchsbegründende Flugannullierungen und Verspätungen von mehr als vier (4) Stunden werden innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Eingang eines schriftlichen Antrags an die Abteilung für Kundenangelegenheiten von Emirates geleistet.
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Rundschreibens Nr. 44/2023/VBHN-BGTVT vom 2. August 2023 des Verkehrsministeriums über nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen für die Beförderung von Fluggästen. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und dem Gesetz haben die Bestimmungen des Gesetzes Vorrang.