Hilfe
Wir modernisieren unsere First Class Lounge in Concourse C im Terminal 3 des Flughafens Dubai International. Während wir diese Verbesserungen vornehmen, bleibt die Lounge geschlossen. Sie können unser vollständiges Lounge-Erlebnis in Concourse B genießen.
Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Die Europäische Union hat ein neues Einreise-/Ausreisesystem (EES) an Schengen-Grenzen eingeführt. Mit dem System wird das manuelle Stempeln von Reisepässen durch eine digitale Erfassung Ihrer Ein- und Ausreise ersetzt. Dabei werden grundlegende und biometrische Daten (wie Fingerabdrücke und ein Bild des Gesichts) erfasst.
Wenn Sie als Nicht-EU/Schengen-Staatsangehöriger für einen kurzen Aufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in den oder aus dem Schengen-Raum reisen, gilt für Sie das EES. Laden Sie die App „Reisen nach Europa“ herunter und registrieren Sie sich vor dem Flug, um Zeit zu sparen und die Grenzkontrollen zu beschleunigen.
Bei der ersten Ankunft an der Grenze werden Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsscan) sowie Ihre Reisepassangaben erfasst. Diese werden sicher in der EES-Datenbank gespeichert. Bei Folgebesuchen müssen Sie das Verfahren nicht erneut durchlaufen, denn Ihre Daten sind bereits im System vorhanden. Ihre Ein- bzw. Ausreise wird einfach digital aufgezeichnet.
EU-Bürger, Einwohner des Schengen-Raums und Personen mit einem Langzeitvisum oder einer Aufenthaltsgenehmigung sind nicht betroffen.
Bitte planen Sie zusätzliche Zeit für die Kontrollen ein, vor allem bei Ihrer ersten Reise nach der Einführung des Systems.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite mit EES-Informationen der EU.
Ab 1. Oktober sind die Verwendung sowie das Laden von Powerbanks an Bord von Emirates-Flügen nicht mehr gestattet. Kunden dürfen weiterhin eine Powerbank an Bord mitnehmen, die jedoch im Handgepäck verstaut werden muss. Im aufgegebenen Gepäck sind Powerbanks untersagt.
Die Powerbank darf eine Höchstleistung von 100 Wattstunden (Wh) haben. Die Leistungsangabe muss sichtbar auf der Powerbank vermerkt sein.
Im Flugzeug dürfen Powerbanks nicht in den Gepäckfächern verstaut werden. Ihre Powerbank muss in einer Tasche unter dem Vordersitz oder in der Sitztasche vor Ihnen verstaut werden. Mit der Powerbank dürfen keine persönlichen Geräte an Bord geladen werden. Auch die Powerbank selbst darf nicht an Bord geladen werden.
Diese verstärkten Maßnahmen gelten der Reduzierung von Risiken, die von Powerbanks während des Fluges ausgehen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Richtlinie für Gefahrgut.