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Ab 12. Oktober 2025 führt die Europäische Union das neue Einreise-/Ausreisesystem (Entry/Exit System, EES) an den Außengrenzen des Schengenraums ein. Mit dem System wird das manuelle Stempeln von Reisepässen durch eine digitale Erfassung Ihrer Ein- und Ausreise ersetzt. Dabei werden grundlegende und biometrische Daten (wie Fingerabdrücke und ein Bild des Gesichts) erfasst.
Wenn Sie als Nicht-EU/Schengen-Staatsangehöriger für einen kurzen Aufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in den oder aus dem Schengenraum reisen, gilt für Sie das EES.
Bei der ersten Ankunft an der Grenze werden Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsscan) sowie Ihre Reisepassangaben erfasst. Diese werden sicher in der EES-Datenbank gespeichert.
Bei Folgebesuchen müssen Sie das Verfahren nicht erneut durchlaufen, denn Ihre Daten sind bereits im System vorhanden. Ihre Ein- bzw. Ausreise wird einfach digital aufgezeichnet.
EU-Bürger, Einwohner des Schengenraums und Personen mit einem Langzeitvisum oder einer Aufenthaltsgenehmigung sind nicht betroffen.
Bitte planen Sie zusätzliche Zeit für die Kontrollen ein, vor allem bei Ihrer ersten Reise nach der Einführung des Systems.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite mit EES-Informationen der EU.
Ab 1. Oktober sind die Verwendung sowie das Laden von Powerbanks an Bord von Emirates-Flügen nicht mehr gestattet. Kunden dürfen weiterhin eine Powerbank an Bord mitnehmen, die jedoch im Handgepäck verstaut werden muss. Im aufgegebenen Gepäck sind Powerbanks untersagt.
Die Powerbank darf eine Höchstleistung von 100 Wattstunden (Wh) haben. Die Leistungsangabe muss sichtbar auf der Powerbank vermerkt sein.
Im Flugzeug dürfen Powerbanks nicht in den Gepäckfächern verstaut werden. Ihre Powerbank muss in einer Tasche unter dem Vordersitz oder in der Sitztasche vor Ihnen verstaut werden. Mit der Powerbank dürfen keine persönlichen Geräte an Bord geladen werden. Auch die Powerbank selbst darf nicht an Bord geladen werden.
Diese verstärkten Maßnahmen gelten der Reduzierung von Risiken, die von Powerbanks während des Fluges ausgehen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Richtlinie für Gefahrgut.