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Vorschriften und Mitteilungen

Mitteilung über Nichtbeförderung

Nichtbeförderung auf Flügen, die von Flughäfen in Großbritannien abfliegen

Diese Mitteilung ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (geändert durch die Verordnung über Fluggastrechte und die Zulassung von Flugreiseveranstaltern (Änderung) (EU-Austritt) 2019) erforderlich und informiert Sie über Ihre Rechte, falls Ihnen die Beförderung verweigert wird.

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass auf einem Flug nicht genügend Platz vorhanden ist, um alle Personen mit bestätigten Reservierungen unterzubringen.  Wenn dieser Fall bei Ihrem Flug eintritt, versuchen wir zu vermeiden, Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung zu verweigern, indem wir Ihnen und Fluggästen in einer ähnlichen Lage die Möglichkeit anbieten, freiwillig eine oder zwei bestätigte Buchungen im Austausch gegen eine vereinbarte Vorteilsleistung zurückzugeben.

Wenn keine Freiwilligen identifiziert werden, kann es notwendig sein, Ihnen das Einsteigen gegen Ihren Willen zu verweigern. Wenn Sie ein nicht begleitetes Kind oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität bzw. eine Person sind, die eine Person mit eingeschränkter Mobilität begleitet, werden wir die Beförderung nicht verweigern, es sei denn, dies wäre unvermeidbar.

Anspruchsbegründende Kriterien

Sie haben das Recht, die nachstehend beschriebenen Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn:

  • Ihnen unfreiwillig das Boarding verweigert wird
  • Ihr Flug von einem Flughafen in Großbritannien abfliegt
  • der Flug von uns durchgeführt wird
  • Sie eine bestätigte Reservierung für den Flug haben
  • Sie die geltende Check-in-Frist für den Flug eingehalten haben
  • Sie nicht unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Tarif reisen, der nicht direkt oder indirekt der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, und
  • Sie nicht aufgrund der Anwendung unserer Beförderungsbedingungen oder aus anderen triftigen Gründen, wie z. B. Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder unzureichenden Reisedokumenten, von der Beförderung ausgeschlossen sind oder gewesen wären.

Eine Reise im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder im Rahmen eines Urlaubspaketangebots wird nicht als kostenlose Reise im Sinne dieser Mitteilung angesehen.

Verfügbare Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen

Wenn Sie die anspruchsbegründenden Kriterien erfüllen, haben Sie Anspruch auf folgende Ausgleichsleistungen:

Anderweitige Beförderung/Rückzahlung

Wenn Ihnen die Beförderung auf freiwilliger oder unfreiwilliger Basis verweigert wird, können Sie eine der folgenden drei Optionen wählen:

  • Option 1 – Erstattung des für Ihr Ticket bezahlten Flugpreises für den nicht genutzten Teil der Beförderung und für die genutzten Teile der Beförderung, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Rückflug zum ersten Abflugort mit entsprechend verfügbaren Plätzen zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
  • Option 2 – Anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch, vorbehaltlich verfügbarer Plätze).
  • Option 3 – Wir bringen Sie unter vergleichbaren Transportbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Ermessen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines geeigneten Platzangebots, zu Ihrem endgültigen Bestimmungsflughafen (oder zu einem anderen Flughafen, der die gleiche Stadt oder Region bedient, wobei wir Ihnen in diesem Fall einen Landtransport zu Ihrem endgültigen Bestimmungsflughafen oder einem anderen zwischen uns vereinbarten nahe gelegenen Bestimmungsort anbieten werden).

Wenn Sie von Option 1 oder 3 Gebrauch machen wollen, erlischt jeglicher Anspruch auf verfügbare Unterstützung, sobald wir eine solche Mitteilung erhalten.

Die Erstattung gemäß Option 1 oben ist innerhalb von sieben Tagen fällig. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt aller erforderlichen angemessenen Formalitäten wie insbesondere ausreichende Identifizierung der Partei, die Anspruch auf Erstattung hat, und Rückgabe der nicht benutzten Tickets/Flugscheine.

Der Anspruch auf Erstattung gilt auch, wenn Ihr Flug Teil einer Pauschalreise ist, es sei denn, dieser Anspruch ergibt sich aus der Verordnung über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen 2018.

Verfügbare Unterstützungsleistungen

Wenn Ihnen die Beförderung unfreiwillig verweigert wird, haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonanrufe, Telexe, Faxe oder E-Mails. 
  • Falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten oder ein zusätzlicher Aufenthalt als der von Ihnen beabsichtigte notwendig wird, wenn die vernünftigerweise erwartete Abflugzeit des neuen Fluges einen Tag oder mehr später als das geplante Abflugdatum liegt, an dem Ihnen die Beförderung verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf Hotelunterbringung und Landtransport zwischen dem Flughafen und dieser Unterkunft (oder Transport zu Ihrer eigenen Unterkunft, wenn Sie sich dafür entscheiden, nicht in einer Hotelunterkunft zu bleiben).

Die oben beschriebenen Unterstützungsleistungen werden kostenlos gewährt. Ihr Anspruch auf Unterstützungsleistungen gilt nur insoweit, als ihre Inanspruchnahme voraussichtlich nicht zu Verspätungen führt.

Wir werden gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (geändert durch die Verordnung über Fluggastrechte und die Zulassung von Flugreiseveranstaltern (Änderung) (EU-Austritt) 2019) den Bedürfnissen von Personen mit eingeschränkter Mobilität und ihren Begleitpersonen sowie den Bedürfnissen unbegleiteter Kinder besondere Aufmerksamkeit widmen.

Entschädigung

Wenn Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in der nachfolgend angegebenen Höhe:

  • 220 £ für Flüge von 1500 km oder weniger
  • 350 £ für alle Flüge zwischen 1500 km und 3500 km; oder
  • 520 £ für alle anderen Flüge

Die Entschädigung wird um 50 % gekürzt, wenn eine an Ihr Endziel angebotene Umleitung zu einer geplanten Ankunftszeit führt, die die geplante Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs nicht überschreitet:

  • um zwei Stunden bei Flügen von 1500 km oder weniger oder
  • um drei Stunden für alle Flüge zwischen 1500 km und 3500 km oder
  • um vier Stunden für alle anderen Flüge.

Die Entschädigung wird in bar, per elektronischer Überweisung, Bankanweisung oder Bankscheck oder, mit Ihrem unterzeichneten Einverständnis, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen gezahlt.

Herabstufung

Wenn aufgrund einer verweigerten Beförderung oder einer anderen Ursache, wie beispielsweise Ersatz eines Flugzeugs durch eines mit einer kleineren Passagierkabine, Sie bei der anderweitigen Beförderung in einer Klasse untergebracht werden, die niedriger ist als die, für die Sie Ihr Ticket gekauft haben, haben Sie Anspruch auf Erstattung wie folgt:

  • 30 % des anwendbaren Tarifs bei Flügen von weniger als 1500 km oder
  • 50 % des anwendbaren Tarifs bei Flügen zwischen 1500 km und 3500 km oder
  • 75 % des anwendbaren Tarifs bei Flügen von mehr als 3500 km

Dies gilt für die Teile der Reise, bei denen Sie in der niedrigeren Klasse geflogen sind. 

Beschwerden

Sie können sich über unsere Website www.emirates.com/feedback direkt an unsere Abteilung für Kundenangelegenheiten wenden, um einen Antrag zu stellen.
 
In Großbritannien können Sie eine Beschwerde bei der Civil Aviation Authority (CAA) Passenger Advice and Complaints Team (PACT) einreichen, indem Sie das Online-Beschwerdeformular auf der CAA-Website https://www.caa.co.uk/Passengers/Resolving-travel-problems/How-the-CAA-can-help/How-the-CAA-can-help/ ausfüllen.
 
Wenn Sie sehbehindert sind und Hilfe beim Einreichen einer Beschwerde bei PACT benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an passenger.complaints@caa.co.uk oder telefonisch unter 0330 022 1916.
 
Diese Mitteilung gibt Ihnen keine weiteren vertraglichen Rechte.