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Vorschriften und Mitteilungen

Mitteilung über Flugannullierung

Annullierung von Flügen, die von Flughäfen in der EU abfliegen

Diese Mitteilung ist gemäß der EG-Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 11. Februar 2004 erforderlich und informiert Sie über Ihre Rechte, falls Ihr Flug annulliert wird.

Wenn wir Ihren Flug annullieren, haben Sie das Recht auf bestimmte Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen, sofern Sie die anspruchsbegründenden Kriterien erfüllen.

Anspruchsbegründende Kriterien

Sie haben das Recht, die nachstehend beschriebenen Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn:

  • ihr Flug storniert wird
  • der stornierte Flug von uns durchgeführt werden sollte
  • der stornierte Flug von einem Flughafen in der EU abfliegen sollte
  • sie eine bestätigte Reservierung für den stornierten Flug haben
  • sie die geltende Check-in-Frist für den stornierten Flug eingehalten haben (es sei denn, wir informieren Sie vor dieser Frist über die Stornierung)
  • sie nicht unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Tarif reisen, der nicht direkt oder indirekt der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, und
  • sie nicht aufgrund der Anwendung unserer Beförderungsbedingungen oder aus anderen triftigen Gründen, wie z. B. Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder unzureichenden Reisedokumenten, von der Beförderung auf dem stornierten Flug ausgeschlossen sind oder gewesen wären.

Eine Reise im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder im Rahmen eines Urlaubspaketangebots wird nicht als kostenlose Reise im Sinne dieser Mitteilung angesehen.

Verfügbare Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen

Wenn Sie die Kriterien erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die folgenden Leistungen:

Anderweitige Beförderung/Rückzahlung

Sie haben die Wahl zwischen den folgenden drei Optionen:

  • Option 1 – Wir erstatten den für Ihr Ticket gezahlten Flugpreis für den nicht genutzten Teil der Beförderung und für die genutzten Teile der Beförderung, wenn der stornierte Flug infolge der Annullierung keinen Zweck mehr in Bezug auf Ihre ursprünglichen Reisepläne erfüllt, und wir befördern Sie gegebenenfalls mit dem frühesten Flug, für den ein geeigneter Platz verfügbar ist, zum ersten Abflugort in Ihrem Beförderungsvertrag; oder
  • Option 2 – Anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch, vorbehaltlich verfügbarer Plätze).
  • Option 3 – Wir bringen Sie unter vergleichbaren Transportbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Ermessen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines geeigneten Platzangebots, zu Ihrem endgültigen Bestimmungsflughafen (oder zu einem anderen Flughafen, der die gleiche Stadt oder Region bedient, wobei wir Ihnen in diesem Fall einen Landtransport zu Ihrem endgültigen Bestimmungsflughafen oder einem anderen zwischen uns vereinbarten nahe gelegenen Bestimmungsort anbieten werden).

Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie die oben genannte Option 1 oder 3 ausüben möchten, erlischt jegliches Recht auf verfügbare Unterstützung, sobald wir diese Benachrichtigung erhalten.

Die Erstattung gemäß Option 1 oben ist innerhalb von sieben Tagen fällig. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt aller erforderlichen angemessenen Formalitäten wie insbesondere ausreichende Identifizierung der Partei, die Anspruch auf Erstattung hat, und Rückgabe der nicht benutzten Tickets/Flugscheine.

Das Recht auf Erstattung gilt auch, wenn Ihr Flug Teil eines Pakets ist, ausgenommen jene Fälle, die unter die Richtlinie 90/314/EG fallen.

Verfügbare Unterstützungsleistungen

  • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonanrufe, Telexe, Faxe oder E-Mails.
  • Falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten oder ein zusätzlicher Aufenthalt als der von Ihnen beabsichtigte notwendig wird, wenn die vernünftigerweise erwartete Abflugzeit des neuen Flugs einen Tag oder mehr später als das geplante Abflugdatum liegt, an dem der Flug annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf Unterbringung und Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung.

Die Bereitstellung der oben beschriebenen Unterstützung ist kostenlos. Ihr Anspruch auf Unterstützungsleistungen gilt nur insoweit, als ihre Inanspruchnahme voraussichtlich nicht zu Verspätungen führt.

Entschädigung

Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Annullierung Ihres Flugs. Keine Entschädigung wird bezahlt, wenn:

  • die Stornierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, obwohl wir angemessene Maßnahmen ergriffen haben, um diese zu vermeiden. Beispiele für solche Umstände sind unter anderem Fälle politischer Instabilität, Wetterbedingungen (wie zum Beispiel Vulkanasche), die mit dem Betrieb des Flugzeugs unvereinbar sind, Sicherheitsrisiken, Streiks, die den Flugbetrieb beeinträchtigen, sowie Entscheidungen der Flugsicherung oder des Flugverkehrsmanagements in Bezug auf Ihren Flug; oder
  • sie mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit Ihres Flugs über die Annullierung informiert wurden; oder
  • sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Flugs über die Annullierung informiert wurden und Ihnen eine anderweitige Beförderung mit einem Flug angeboten wurde, der es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden früher als die planmäßige Abflugzeit Ihres annullierten Flugs abzufliegen und Ihr Endziel nicht weniger als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit Ihres annullierten Flugs zu erreichen; oder
  • sie weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Flugs über die Annullierung informiert wurden und Ihnen eine anderweitige Beförderung mit einem Flug angeboten wurde, der es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde früher als die planmäßige Abflugzeit Ihres annullierten Flugs abzufliegen und Ihr Endziel nicht weniger als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit Ihres annullierten Flugs zu erreichen.

Die Höhe der Vergütung ist wie folgt festgelegt:

  • 250 Euro für Flüge von 1500 km oder weniger
  • 400 Euro für Flüge innerhalb der EU von mehr als 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km; oder
  • 600 Euro für alle anderen Flüge.

Die Entschädigung wird um 50 % gekürzt, wenn eine an Ihr Endziel angebotene Umleitung zu einer geplanten Ankunftszeit führt, die die geplante Ankunftszeit des annullierten Flugs nicht überschreitet:

  • Zwei Stunden für Flüge von 1500 km oder weniger;
  • Drei Stunden für alle Flüge innerhalb der EU von mehr als 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km; oder
  • Vier Stunden für alle anderen Flüge.

Herabstufung

Wenn Sie während der Umleitung, sei es aufgrund einer Annullierung oder aus einem anderen Grund, wie z. B. dem Ersatz eines Flugzeugs durch eines mit einer kleineren Passagierkabine, in eine niedrigere Klasse eingeteilt werden, als die, für die Ihr Ticket gekauft wurde, haben Sie Anspruch auf Erstattung wie folgt:

  • 50 % des anwendbaren Tarifs für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern; oder
  • 75 % des anwendbaren Tarifs bei Flügen von mehr als 3.500 Kilometern für den Teil oder die Teile der Reise, für die Sie in diese niedrigere Klasse eingestuft wurden. 

Allgemeine Informationen

Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Stelle benannt, die für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004(Öffnet eine externe Website auf einer neuen Registerkarte) zuständig ist. In Deutschland kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen das Luftfahrt-Bundesamt, Postanschrift: Luftfahrt-Bundesamt, 38144 Braunschweig. In einer separaten Ankündigung teilen wir Ihnen Details dieser Behörden zu Ihrer Information mit.

Diese Mitteilung gibt Ihnen keine weiteren vertraglichen Rechte.

Sie können sich über unsere Website www.emirates.com/feedback direkt an unsere Abteilung für Kundenbeziehungen wenden, um einen Anspruch geltend zu machen.

Alternativ per E-Mail an: customer.affairs@emirates.com

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