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Vorschriften und Mitteilungen

Mitteilung über Flugannullierung

Annullierung von Flügen, die von Flughäfen in Großbritannien abfliegen

Diese Mitteilung ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (geändert durch die Verordnung über Fluggastrechte und die Zulassung von Flugreiseveranstaltern (Änderung) (EU-Austritt) 2019) erforderlich und informiert Sie über Ihre Rechte, falls Ihr Flug annulliert wird.

Wenn wir Ihren Flug annullieren, haben Sie das Recht auf bestimmte Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen, sofern Sie die anspruchsbegründenden Kriterien erfüllen.

Anspruchsbegründende Kriterien

Sie haben das Recht, die nachstehend beschriebenen Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn:

  • Ihr Flug storniert wird
  • der stornierte Flug von uns durchgeführt werden sollte
  • der stornierte Flug von einem Flughafen in Großbritannien abfliegen sollte
  • Sie eine bestätigte Reservierung für den stornierten Flug haben
  • Sie die geltende Check-in-Frist für den stornierten Flug eingehalten haben (es sei denn, wir informieren Sie vor dieser Frist über die Stornierung)
  • Sie nicht unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Tarif reisen, der nicht direkt oder indirekt der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, und
  • Sie nicht aufgrund der Anwendung unserer Beförderungsbedingungen oder aus anderen triftigen Gründen, wie z. B. Gesundheits- oder Sicherheitsgründen oder unzureichenden Reisedokumenten, von der Beförderung auf dem stornierten Flug ausgeschlossen sind oder gewesen wären.

Eine Reise im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder im Rahmen eines Urlaubspaketangebots wird nicht als kostenlose Reise im Sinne dieser Mitteilung angesehen.

Verfügbare Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen

Wenn Sie die Kriterien erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die folgenden Leistungen:

Anderweitige Beförderung/Rückzahlung

Sie haben die Wahl zwischen den folgenden drei Optionen:

  • Option 1 – Wir erstatten den für Ihr Ticket bezahlten Flugpreis für den nicht genutzten Teil der Beförderung und für die genutzten Teile der Beförderung, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Rückflug zum ersten Abflugort mit entsprechend verfügbaren Plätzen zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
  • Option 2 – Anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch, vorbehaltlich verfügbarer Plätze).
  • Option 3 – Wir bringen Sie unter vergleichbaren Transportbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Ermessen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines geeigneten Platzangebots, zu Ihrem endgültigen Bestimmungsflughafen (oder zu einem anderen Flughafen, der die gleiche Stadt oder Region bedient, wobei wir Ihnen in diesem Fall einen Landtransport zu Ihrem endgültigen Bestimmungsflughafen oder einem anderen zwischen uns vereinbarten nahe gelegenen Bestimmungsort anbieten werden).

Wenn Sie von Option 1 oder 3 Gebrauch machen wollen, erlischt jeglicher Anspruch auf verfügbare Unterstützung, sobald wir eine solche Mitteilung erhalten.

Die Erstattung gemäß Option 1 oben ist innerhalb von sieben Tagen fällig.  Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt aller erforderlichen angemessenen Formalitäten wie insbesondere ausreichende Identifizierung der Partei, die Anspruch auf Erstattung hat, und Rückgabe der nicht benutzten Tickets/Flugscheine.

Der Anspruch auf Erstattung gilt auch, wenn Ihr Flug Teil einer Pauschalreise ist, es sei denn, dieser Anspruch ergibt sich aus der Verordnung über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen 2018.

Verfügbare Unterstützungsleistungen

  • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonanrufe, Telexe, Faxe oder E-Mails.
  • Falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten oder ein zusätzlicher Aufenthalt als der von Ihnen beabsichtigte notwendig wird, wenn die vernünftigerweise erwartete Abflugzeit des neuen Flugs einen Tag oder mehr später als das geplante Abflugdatum liegt, an dem der Flug annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf Unterbringung und Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung.

Die oben beschriebenen Unterstützungsleistungen werden kostenlos gewährt.  Ihr Anspruch auf Unterstützungsleistungen gilt nur insoweit, als ihre Inanspruchnahme voraussichtlich nicht zu Verspätungen führt.

Wir werden gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (geändert durch die Verordnung über Fluggastrechte und die Zulassung von Flugreiseveranstaltern (Änderung) (EU-Austritt) 2019) den Bedürfnissen von Personen mit eingeschränkter Mobilität und ihren Begleitpersonen sowie den Bedürfnissen unbegleiteter Kinder besondere Aufmerksamkeit widmen.

Entschädigung

Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Annullierung Ihres Flugs. Keine Entschädigung wird bezahlt, wenn:

  • die Stornierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, obwohl wir angemessene Maßnahmen ergriffen haben, um diese zu vermeiden.  Beispiele für solche Umstände sind unter anderem Fälle politischer Instabilität, Wetterbedingungen (wie zum Beispiel Vulkanasche), die den Betrieb des Flugzeugs behindern, Sicherheitsrisiken, Streiks, die den Flugbetrieb beeinträchtigen, sowie Entscheidungen der Flugsicherung oder des Flugverkehrsmanagements in Bezug auf Ihren Flug; oder
  • sie mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit Ihres Flugs über die Annullierung informiert wurden; oder
  • sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Flugs über die Annullierung informiert wurden und Ihnen eine anderweitige Beförderung mit einem Flug angeboten wurde, der es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden früher als die planmäßige Abflugzeit Ihres annullierten Flugs abzufliegen und Ihr Endziel nicht weniger als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit Ihres annullierten Flugs zu erreichen; oder
  • sie weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit Ihres Flugs über die Annullierung informiert wurden und Ihnen eine anderweitige Beförderung mit einem Flug angeboten wurde, der es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde früher als die planmäßige Abflugzeit Ihres annullierten Flugs abzufliegen und Ihr Endziel nicht weniger als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit Ihres annullierten Flugs zu erreichen.

Die Höhe der Vergütung ist wie folgt festgelegt:

  • 220 £ für Flüge von 1500 km oder weniger
  • 350 £ für Flüge zwischen 1500 km und 3500 km
  • 520 £ für alle anderen Flüge

Die Entschädigung wird um 50 % gekürzt, wenn eine an Ihr Endziel angebotene Umleitung zu einer geplanten Ankunftszeit führt, die die geplante Ankunftszeit des annullierten Flugs nicht überschreitet:

  • zwei Stunden bei Flügen von 1500 km oder weniger oder
  • drei Stunden für alle Flüge zwischen 1500 km und 3500 km oder
  • vier Stunden für alle anderen Flüge.

Die Entschädigung wird in bar, per elektronischer Überweisung, Bankanweisung oder Bankscheck oder, mit Ihrem unterzeichneten Einverständnis, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen gezahlt.

Herabstufung

Wenn Sie während der Umleitung, sei es aufgrund einer Annullierung oder aus einem anderen Grund, wie z. B. dem Ersatz eines Flugzeugs durch eines mit einer kleineren Passagierkabine, in eine niedrigere Klasse eingeteilt werden, als die, für die Ihr Ticket gekauft wurde, haben Sie Anspruch auf Erstattung wie folgt:

  • 30 % des anwendbaren Tarifs bei Flügen von weniger als 1500 km oder
  • 50 % des anwendbaren Tarifs bei Flügen zwischen 1500 km und 3500 km oder
  • 75 % des anwendbaren Tarifs bei Flügen von mehr als 3500 km

Dies gilt für die Teile der Reise, bei denen Sie in der niedrigeren Klasse geflogen sind.

Beschwerden

Sie können sich über unsere Website www.emirates.com/feedback/ direkt an unsere Abteilung für Kundenangelegenheiten wenden, um eine Beschwerde zu stellen.

In Großbritannien können Sie eine Beschwerde bei der Civil Aviation Authority (CAA) Passenger Advice and Complaints Team (PACT) einreichen, indem Sie das Online-Beschwerdeformular auf der CAA-Website https://www.caa.co.uk/Passengers/Resolving‑travel‑problems/How‑the‑CAA‑can‑help/How‑the‑CAA‑can‑help/ ausfüllen.

Wenn Sie sehbehindert sind und Hilfe beim Einreichen einer Beschwerde bei PACT benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an passenger.complaints@caa.co.uk oder telefonisch unter 0330 022 1916.

Diese Mitteilung gibt Ihnen keine weiteren vertraglichen Rechte.

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