Freigepäck für Sportausrüstungen

Die gesamte Sportausrüstung einschließlich Golfausrüstung, Fahrräder und Skiausrüstung
Emirates akzeptiert Sportausrüstungen als Gepäck und Bestandteil Ihres Freigepäcks. Wenn Sie beabsichtigen, ein Fahrrad als aufgegebenes Gepäck mitzunehmen, kontaktieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus. Es können besondere Verpackungsregeln gelten.

Gewichtskonzept

Einzelne Stücke mit Gesamtabmessungen von über 300 cm können nicht als aufgegebenes Gepäck transportiert werden und sind als Fracht zu versenden. Ausnahmen von dieser Regel sind nicht möglich.

Stückkonzept 

Die Gesamtabmessungen (Länge + Breite + Höhe) der gesamten Sportausrüstung dürfen 300 cm nicht überschreiten. Einzelne Sportgeräte mit Gesamtabmessungen von über 300 cm können nicht als aufgegebenes Gepäck transportiert werden und sind als Fracht zu versenden.

Sollte Ihr Gesamtgepäckgewicht oder die Anzahl der Gepäckstücke, einschließlich Sportausrüstung, das kostenlose Freigepäck überschreiten, gelten immer Übergepäckgebühren. Weitere Informationen finden Sie unter Zusätzliches Freigepäck kaufen.

Taucherausrüstung – SCUBA

Taucherausrüstungen (SCUBA) bestehen in der Regel aus Taucheranzügen, Flossen, Masken, Schnorcheln, Geräten zur Auftriebssteuerung, etc. Falls auch Sauerstoffflaschen mitgeführt werden, müssen diese geleert werden. 

Sportwaffen und Munition

Schusswaffen für den Sport, wie z. B. Sportpistolen und ‑gewehre, Luftpistolen, Jagdgewehre etc., dürfen auf Emirates-Flügen unter folgenden Bedingungen als Gepäck aufgegeben werden:

  • Die Schusswaffe muss vollständig entladen und (sofern möglich) in Einzelteile zerlegt sein und im Koffer oder in einem gewöhnlichen Waffenkoffer transportiert werden.
  • Die Mitnahme von Waffen, Munition und Sprengstoffen, einschließlich Güter, die Sprengstoff enthalten, muss mindestens drei Tage vor Ihrem Flug von Emirates genehmigt werden. Füllen Sie das Formular für Schusswaffen (nur in Englisch verfügbar) im Abschnitt „Kontakt“ des Hilfecenters aus, um den Genehmigungsprozess zu beginnen. Berücksichtigen Sie die Feiertage und Wochenenden im Land Ihres Hauptwohnsitzes und in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
  • Die Munition muss in einer robusten, versiegelten Schachtel und umgeben von anderem Gepäck sicher im Koffer verstaut sein. Der Koffer darf nicht mit dem Hinweis "Explosionsgefahr" versehen werden.
  • Das maximal zulässige Brutto-Höchstgewicht der Munition, die ein Fluggast mit sich führen darf, beträgt 5 kg. Fluggäste, die in Gruppen reisen, müssen die Munition in ihren eigenen Taschen getrennt transportieren. Die Obergrenze von 5 kg pro Tasche darf nicht überschritten werden.
  • Feuerwerkskörper und andere Gegenstände, die Sprengstoff enthalten, beispielsweise Weihnachtskerzen, Böller, Knallfrösche und Wunderkerzen sind sowohl als Handgepäck als auch als aufgegebenes Gepäck auf unseren Flügen nicht zulässig.

Für Fluggäste mit Schusswaffen, deren Flug nach oder über Dubai führt, gelten folgende Sonderbestimmungen:

  • Fluggäste, die Schusswaffen und Munition in die Vereinigten Arabischen Emirate einführen möchten, müssen zuvor die Genehmigung der Zollbehörde und des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate einholen. Um die erforderliche Genehmigung zu erhalten, müssen sich die Fluggäste direkt an diese Behörden wenden.
  • Transfer- und Transitpassagiere, die Schusswaffen und Munition mit sich führen und in Dubai in einen Anschlussflug umsteigen, müssen vor Reiseantritt eine Genehmigung der Flughafenpolizei und den zuständigen Zivilluftfahrtbehörden einholen.
Skiausrüstung

Skiausrüstung darf als Teil Ihrer normalen Freigepäckgrenze mitgeführt werden. Unter gewissen Umständen können zusätzliche Gebühren fällig werden, wenn Sie Skiausrüstungen aufgeben möchten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Emirates-Niederlassung.

Eine komplette Winterskiausrüstung besteht aus:

  • einem Paar Ski, einem Paar Skistöcke und einem Paar Skischuhe, oder
  • einem Snowboard und einem Paar Snowboardstiefel

Eine komplette Wasserskiausrüstung besteht aus:

  • einem Paar Standard-Wasserski oder
  • einem Slalom-Wasserski

Weitere Informationen zu den Regeln für Skiausrüstung bei Reisen in Nord-, Zentral- oder Südamerika.

Andere Sportausrüstungen

Emirates akzeptiert Windsurfbretter, Kitesurfausrüstungen, Kajaks, Bodyboards, Stabhochsprungausrüstungen oder andere Sportausrüstungen als Gepäck und Bestandteil Ihres Freigepäcks unter folgenden Bedingungen:

  • Segel müssen abnehmbar und zusammenfaltbar sein.
  • Das Gerät muss in einem geeigneten Hartschalen-Behälter verpackt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine beschränkte Freigabe erforderlich.

Für Surfbretter müssen folgende Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden:

  • Finne sollten immer abgenommen werden oder, falls sie nicht abnehmbar sind, stabil in Styropor/Schaumstoff verpackt sein.
  • Sowohl Spitze, als auch Finne sollten durch beigefügte Luftpolsterfolie oder Neoprenschaum geschützt sein.
  • Seitlich sollte das Surfbrett durch Karton geschützt sein, um Erschütterungen abzudämpfen.
  • Das Brett sollte in eine ordentlich gepolsterte Surftasche eingepackt sein.

Sollte Ihr gesamtes Gepäckgewicht bzw. die Gepäckanzahl die reguläre Freigepäckgrenze überschreiten, wird eine Gebühr für Ihr Übergepäck fällig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Emirates-Niederlassung über die Gebühren für Übergepäck. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Emirates-Niederlassung Informationen zum Reisen mit anderen Sportausrüstungen, insbesondere mit Sportwaffen, da hier andere Regelungen gelten können.

Hinweis: Wenn Ihr Reiseplan Flüge enthält, die von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden, gelten möglicherweise deren Gepäckregeln für diese Flüge. Informationen über bestimmte Freigepäckgrenzen für Sportausrüstungen erhalten Sie bei uns oder bei der entsprechenden Fluggesellschaft.