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Medical Information Form (MEDIF)

Wenn Sie sich über Gesundheitsfragen und das Fliegen Gedanken machen oder betreutes Reisen in Anspruch nehmen möchten, können wir Ihnen weiterhelfen. Füllen Sie das Formular für medizinische Informationen zusammen mit Ihrem Arzt aus, damit wir Ihre Bedürfnisse einschätzen können.
  • MEDIF Teil 1

    Vom Passagier oder im Namen des Passagiers auszufüllen.

  • MEDIF Teil 2

    Sobald Teil 1 eingereicht wurde, schicken wir Teil 2 an den Arzt des Passagiers zur Vervollständigung.

    Teil 2 wird dann an den Passagier weitergeleitet.

  • Endgültige Einreichung

    Die endgültige Einreichung (Teil 1 und Teil 2) muss vom Fluggast geprüft und bestätigt werden, bevor uns übermittelt wird.

    Reichen Sie die ausgefüllten Formulare spätestens 48 Stunden vor dem Flug ein, damit wir den Antrag prüfen und bearbeiten können.

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Geben Sie Ihre Buchungsdaten ein, um Ihre MEDIF-Einreichung online zu starten.

Wichtige Informationen

Das Formular für medizinische Daten (MEDIF) muss entsprechend dem Gesundheitszustand des Fluggasts innerhalb eines Monats vor dem Datum des Reiseantritts ausgefüllt und spätestens 48 Stunden vor dem Reiseantritt eingereicht werden.


Der medizinische Dienst von Emirates kann gegebenenfalls weitere Informationen oder Klarstellungen anfordern, bevor Ihr MEDIF genehmigt wird. Sie müssen uns auch sofort über jede Änderung des Gesundheitszustands des Fluggasts VOR der Abreise informieren.


Wenn Sie ein MEDIF-Formular im Namen eines Babys einreichen, laden Sie bitte das MEDIF-PDF(Öffnet eine PDF-Datei auf einer neuen Registerkarte) herunter und senden Sie eine ausgefüllte Kopie an medaattachments@emirates.com.

Allgemeine Leitlinien

Fluggäste mit folgenden Beschwerden werden ersucht, bei der Buchung ein MEDIF-Formular auszufüllen und einzureichen:

  • Fluggäste, deren medizinische Beschwerden während des Flugs Versorgung mit Sauerstoff, Krankentragen, medizinische Begleitung oder Behandlung erfordern.
  • Fluggäste, die medizinische Geräte oder Instrumente während des Flugs verwenden müssen
  • Fluggäste, deren Flugtauglichkeit aufgrund einer kürzlich festgestellten Instabilität, einer Erkrankung, einer Behandlung oder einer Operation nicht sicher ist
  • Fluggäste, die in der Regel für Flüge nicht akzeptiert werden oder schwere bzw. instabile Erkrankungen haben.

Bei der Untersuchung eines Patienten auf seine Flugreisefähigkeit sind die zwei folgenden Faktoren zu berücksichtigen:

  • Verringerter Luftdruck: Der Luftdruck in der Kabine ändert sich 15-30 Minuten nach dem Start und vor der Landung deutlich. Die damit verbundene Gasexpansion und ‑kontraktion kann Schmerzen und Drucksymptome hervorrufen.
  • Geringerer Luftsauerstoffgehalt: Der Kabinendruck entspricht einer Höhe von 1.800 bis 2.500 m über dem Meeresspiegel und der Luftsauerstoffgehalt ist um etwa 20 % geringer als am Boden.

Sollten gesundheitliche Probleme bestehen, die dazu führen könnten, dass der Patient den Flug nicht sicher und ohne umfassende medizinische Unterstützung übersteht, darf der Patient keine Flugreise unternehmen.


Beschwerden, für die generell Fluggäste als flugunfähig angesehen werden

Wir beurteilen jeden Einzelfall nach seinen Besonderheiten und berücksichtigen, ob der Passagier mit einer medizinischen Begleitung reist. Als allgemeine Richtlinie werden für die folgenden Beschwerden Fluggäste als flugunfähig angesehen:

  • Schwerwiegende Fälle von Anämie
  • Schwerwiegende Fälle von Mittelohr- und Nebenhöhlenentzündung
  • Akute, ansteckende oder übertragbare Krankheiten
  • Kongestive Herzinsuffizienz oder sonstige zyanotische Zustände, die nicht vollständig unter Kontrolle sind
  • Infarkte (myocardial infarctions – MI) ohne Komplikationen innerhalb von zwei Wochen nach dem Auftreten
  • Schwerwiegende Erkrankung der Atemwege oder kurz zuvor aufgetretener Pneumothorax
  • Verletzungen des Magen-Darm-Trakts, die Erbrechen von Blut, Teerstuhl oder Verstopfung hervorrufen können
  • Postoperative Fälle:
    • Innerhalb von 10 Tagen nach einfachen Bauchoperationen
    • Innerhalb von 21 Tagen nach einer Thoraxchirurgie oder invasiver Augenchirurgie (ausschließlich Laserchirurgie)
  • Kiefer- oder Kieferknochenbrüche mit Drahtfixierungen (soweit die Reise nicht in ärztlicher Begleitung erfolgt)
  • Instabile psychiatrische Erkrankungen (soweit die Reise nicht in ärztlicher Begleitung oder unter Verabreichung geeigneter Medikamente erfolgt)
  • Unkontrollierte Anfälle (soweit die Reise nicht in ärztlicher Begleitung erfolgt)
  • Einzelne Schwangerschaften ohne Komplikationen nach der 36. Woche oder Mehrfachschwangerschaften nach der 32. Woche
  • Kleinkinder innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt
  • Kurz zuvor erfolgte Einführung von Luft in Körperöffnungen zu Diagnose- oder Therapiezwecken (innerhalb von 7 Tagen)

Hinweise zu anderen besonderen Sachverhalten

  • Lebensmittelallergien: Fluggäste brauchen dieses Formular nicht auszufüllen, um eine Diätmahlzeit für Ihre Reise zu bestellen. (Wir können nicht garantieren, dass die Menüs frei von Erdnussspuren sind.) Dieses Formular muss ausgefüllt werden, wenn Ihr Patient eine lebensbedrohliche Lebensmittelallergie hat, die eine Behandlung auf dem Flug erfordern kann. Dies gilt insbesondere, wenn der Patient ggf. auf das Vorhandensein von Lebensmittelspuren in der Luft reagiert.
  • Asthma: Entsprechende Medikamente müssen im Kabinengepäck mitgeführt werden. Nebulisatoren benötigen Ihre eigene Stromquelle und Inhalatoren mit Spacer sind eine effektive Alternative zur Verwendung an Bord.
  • Begleitpersonen: Begleitpersonen müssen sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Utensilien für die Versorgung ihres Patienten mitführen. Sie sind dafür verantwortlich, sich um alle Bedürfnisse ihres Patienten zu kümmern. Aufgrund der geltenden Bestimmungen zur Handhabung von Nahrungsmitteln kann unser Bordpersonal hierbei nicht behilflich sein.
  • Knochenbrüche: Bei allen frischen Röhrenknochenfrakturen und Vollgips am Bein ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Alle Gipse müssen mindestens 48 Stunden alt sein. Der Gips sollte bei frischen Verletzungen (bis zu 48 Stunden), die innerhalb des Gipses während eines langen Flugs anschwellen könnten, aufgeschnitten werden. Zusätzliche Beinfreiheit zur erhöhten Lagerung von Beinen ist in der Economy Class nicht verfügbar. Es kann jedoch ein Sitzplatz am Gang reserviert werden. Bitte vermerken Sie, ob sich die Verletzung auf der linken oder rechten Seite befindet.
  • Versorgung während des Fluges: Bitte beachten Sie, dass wir kein Pflegefachpersonal zur Verfügung stellen können; unser Bordpersonal ist nur in Erster Hilfe ausgebildet.
  • Lungen- oder Herzkrankheiten: Bei Herz-Lungen-Krankheiten, die zu Atemnot führen, wenn der Patient mehr als 100 Meter auf ebenem Boden gehen muss, oder die im Krankenhaus bzw. zu Hause (oder auf einem vorherigen Flug) die Gabe von Sauerstoff erforderlich machten, sollte ggf. zusätzlicher Sauerstoff mitgeführt werden. Der regulär im Flugzeug mitgeführte Sauerstoff ist nur für die Verwendung im Notfall vorgesehen. Bei schwerwiegenden Herz-Lungen-Erkrankungen sowie für Patienten, die ununterbrochen mit Sauerstoff versorgt werden müssen bzw. eine Krankenliege oder einen Brutkasten benötigen, ist ein aktueller, detaillierter medizinischer Befund zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung vorzulegen. (Eine Kopie der Unterlagen für die Überweisung an einen Facharzt oder ein Krankenhaus sind hierfür in der Regel ausreichend).
  • Körperliche Behinderungen: Wenn der Patient einfach nur einen Rollstuhl bis zur Flugzeugtür benötigt, ist es nicht erforderlich, dieses Formular auszufüllen. Hinweis: Die Regeln für die zivile Luftfahrt erfordern jedoch, dass alle Fluggäste das Flugzeug mit der Sessellehne in aufrechter Position benutzen können.
  • Diätmahlzeiten: Spezielle Ernährungsregeln aus religiösen oder anderen medizinischen Gründen können über Managen online oder direkt über das Reisebüro bestellt werden, bei dem Sie gebucht haben.
  • Unheilbare Krankheiten: Fluggäste im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Krankheit müssen in der Regel von einem Arzt oder einer Pflegebegleitung begleitet werden.