Passagiere mit Behinderungen können bei Emirates einen sicheren und komfortablen Flug genießen. Wir werden Sie in jeder Hinsicht unterstützen.
Wir empfehlen Ihnen, uns schon bei der Buchung, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Abflug, die für Sie gewünschten besonderen Assistenzleistungen bekanntzugeben, die Sie vor, während und nach dem Flug in Anspruch nehmen möchten.
Die nachstehenden Informationen sind als Empfehlungen gedacht. Wenn Sie besondere Assistenzleistungen benötigen, verständigen Sie bitte Ihr Reisebüro oder kontaktieren Sie direkt Ihre Emirates-Niederlassung.
Taube oder hörgeschädigte Passagiere
Buchung
Wenn Sie taub oder hörgeschädigt sind und während Ihres Flugs Assistenz benötigen, geben Sie uns dies bitte während der Buchung bekannt. Wenn Sie Ihren Flug über emirates.com oder über einen anderen Online-Buchungsservice gebucht haben, kontaktieren Sie bitte nach der Buchung Ihre Emirates-Niederlassung, um uns Ihre besonderen Anforderungen bekanntzugeben.
In den USA und in Kanada können Sie uns über unsere TTY-Nummer erreichen.
Am Flughafen
Unsere Bildschirme zeigen Informationen für alle Passagiere an. In den meisten Flugsteigbereichen sind elektronische Anzeigen angebracht, auf denen Fluginformationen angezeigt werden. Unsere Mitarbeiter am Flugsteig geben Fluginformationen wie Einsteigzeiten und Flugverspätungen oder Flugsteigänderungen per Lautsprecherdurchsage bekannt. Bitte informieren Sie unsere Mitarbeiter beim Check-in, wenn Sie taub oder hörgeschädigt sind, damit wir Ihnen im Fall einer Flugverspätung oder einer Änderung des Abflug-Gates nach dem Einchecken helfen können.
Im Flugzeug
Jeder Fluggast, der dies wünscht, kann persönlich über die Sicherheitsvorschriften informiert werden. Bei dieser Information werden die Sicherheitsregelungen, der Standort der Ausgänge und Einzelheiten über die bestmögliche Assistenz je nach Ihren Anforderungen vermittelt.
- Ein Steward oder eine Hostess wird Ihnen während des Flugs weitere Informationen zu den Ankündigungen über Lautsprecher überbringen.
- Die Kopfhörer an Bord sind mit den Standard-Hörhilfen kompatibel, wenn sie auf ‘T’ eingestellt sind.
- Auf allen Emirates-Flugzeugen werden Sicherheitsanweisungen mit englischen und arabischen Untertiteln über Video präsentiert. Viele der in den Emirates-Flugzeugen angebotenen Filme werden auf unserem Digital-Widescreen-Unterhaltungssystem ice mit Untertiteln vorgeführt.
Blinde oder sehbehinderte Fluggäste
Buchung
Wenn Sie blind oder sehbehindert sind und spezielle Assistenzleistungen oder Anleitungen bei der Ankunft am Flughafen oder während Ihrer Reise mit uns benötigen, geben Sie uns dies bitte zum Zeitpunkt der Buchung bekannt. Wenn Sie Ihren Flug über emirates.com oder über einen anderen Online-Buchungsservice gebucht haben, kontaktieren Sie bitte nach der Buchung Ihre Emirates-Niederlassung, um uns Ihre besonderen Anforderungen bekanntzugeben.
Am Flughafen
Der Kundenservice hilft Ihnen auf dem Weg zum und vom Flugsteig. Sie können auch den Rollstuhlservice in Anspruch nehmen, wenn Sie dies bevorzugen. Auf Wunsch stellen wir auch Assistenz für die Anschlussflüge und den Transit bereit.
Im Flugzeug
Jeder Fluggast, der dies wünscht, kann persönlich über die Sicherheitsvorschriften informiert werden. Bei dieser Information werden die Sicherheitsregelungen, der Standort der Ausgänge und Einzelheiten über die bestmögliche Assistenz je nach Ihren Anforderungen vermittelt.
- In jedem Flugzeug von Emirates sind die Karten mit Sicherheitsinformationen auch in Braille-Schrift bedruckt, damit sehbehinderte Passagiere sie ebenfalls lesen können.
- Unsere Hostessen und Stewards lesen Ihnen gerne die Menüauswahl vor, zeigen Ihnen, was auf dem Menütablett serviert wird und helfen Ihnen auf Wunsch beim Öffnen von verpackten Speisen.
- Aufgrund der Sicherheitsvorschriften darf Ihnen kein Sitzplatz beim Notausgang zugewiesen werden.
Hilfsgeräte
Rollstühle am Flughafen
Auf allen Flughäfen verfügen wir über Rollstühle und können Ihnen beim Transport vom Check-in zum Flugsteig, beim Umsteigen und vom Flugzeug bis in die Ankunftshalle behilflich sein. Bitte fordern Sie diesen Service zum Zeitpunkt der Buchung an und verständigen Sie bei Ihrer Ankunft am Flughafen unsere Mitarbeiter, dass Sie einen Rollstuhl benötigen.
Reisen mit eigenem Rollstuhl oder Hilfsgerät
- Emirates akzeptiert motorbetriebene und handbetriebene Rollstühle und Hilfsgeräte. Es gelten jedoch gewisse Größen- und Gewichtsbeschränkungen, nach denen Sie sich bereits bei der Buchung im Reisebüro erkundigen sollten.
- Wir haben in vielen Flugzeugen von Emirates Platz für einen zusammenklappbaren, handbetriebenen Rollstuhl, der an jenen Passagier vergeben wird, der beim Abflugs-Gate zuerst nach Assistenz beim Einsteigen verlangt. Wenn Sie Ihren Rollstuhl bis zum Flugsteig mitnehmen möchten, müssen Sie spätestens 60 Minuten vor Abflug dort eintreffen. Rollstühle oder Hilfsgeräte, die für die Unterbringung in der Flugzeugkabine zu groß oder zu schwer sind, werden im Gepäckraum mitgenommen.
- Nicht-zusammenklappbare Rollstühle, elektrisch betriebene Rollstühle und motorbetriebene Roller müssen als Gepäck aufgegeben werden. Diese Gegenstände können am Haupt-Check-in-Schalter abgegeben werden.
- Wenn Sie mit einem batteriebetriebenen Rollstuhl oder anderen Mobilitätshilfen reisen, müssen vor der Reise bestimmte Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Geben Sie uns spätestens 48 Stunden vor Abflug Ihre Wünsche bekannt und teilen Sie uns die Abmessungen, das Gewicht und den Typ der für Ihr Gerät verwendeten Batterie mit. Sie müssen sich auch am Flughafen spätestens eine Stunde vor der geplanten Check-in-Zeit einfinden, damit wir sicherstellen können, dass Ihr Gerät unter Beachtung aller Vorschriften für Gefahrengüter transportiert werden kann.
Erforderlichenfalls werden Rollstühle und Hilfsgeräte von Flugpassagieren von uns demontiert und nach dem Flug wieder zusammengebaut. Wenn eine Demontage Ihres Rollstuhls erforderlich ist, benötigen unsere Mitarbeiter entsprechende Anleitungen. Bitte bringen Sie die Gebrauchsanleitung zum Flughafen mit. Sie werden gebeten, den Rollstuhl im Check-in-Bereich aufzugeben, und Ihre Anwesenheit bei der Demontage und beim Zusammenbau ist erforderlich.
- Medizinische Geräte und bis zu zwei Hilfsgeräte, die für den Transport in der Kabine zugelassen sind, werden bei der Anzahl der Handgepäckstücke, die ein Passagier kostenlos mitnehmen darf, nicht mitgezählt.
- Gehstöcke und Krücken müssen vor dem Abheben und vor der Landung unter dem Sitz verstaut werden. Die Gehstöcke oder Krücken müssen flach auf dem Boden liegen und dürfen nicht den Notausgang versperren oder in den Gang ragen.
Assistenz vor dem Einsteigen
Passagiere mit besonderen Bedürfnissen erhalten auf Wunsch Assistenz, damit sie vor den anderen Passagieren einsteigen können.
Assistenz und Barrierefreiheit während des Flugs
Rollstuhl an Bord
Auf allen Emirates-Flügen werden Rollstühle mitgeführt, deren Breite auf den Mittelgang abgestimmt ist. So können gehunfähige Passagiere zum WC und zurück transportiert werden.
Verstauen von mitgeführten Gegenständen
Auf Wunsch wird beim Verstauen und Herausnehmen von mitgebrachten Gegenständen und kleinen Hilfsgeräten, die an Bord zulässig sind, Hilfe geleistet.
Verstellbare gangseitige Armstützen
Es sind Sitzplätze mit verstellbaren Armstützen vorhanden, damit Passagiere, die mit den im Flugzeug zugelassenen Rollstühlen transportiert werden, unbehindert auf ihren Sitzplatz wechseln können. Die Anzahl der Sitzplätze mit verstellbaren Armstützen ist je nach Flugzeugtyp unterschiedlich. Sie können einen Sitzplatz mit verstellbaren Armstützen über das Reisebüro oder bei Verfügbarkeit beim Online-Check-in auswählen, indem Sie den Sitzplan auf emirates.com zu Rate ziehen.
Sauerstoff-Informationen
Therapeutischer Sauerstoff
Emirates kann nach Verfügbarkeit an Bord des Flugzeugs therapeutischen Sauerstoff bereitstellen, wenn dieser Bedarf 48 Stunden vor dem Abflug bei einer Emirates-Niederlassung angemeldet wird. Ein ärztliches Attest ist erforderlich, auf dem die Durchflussmenge in Litern pro Minute angegeben ist. Dieser Service ist kostenlos.
Tragbare Sauerstoff-Konzentratoren im Eigentum des Passagiers
Zugelassene, tragbare Sauerstoff-Konzentratoren sind an Bord des Flugzeugs für die Benutzung während des Flugs erlaubt und werden bei der Berechnung des Handgepäcks nicht eingerechnet. Derzeit zugelassene Modelle:
- Airsep Lifestyle
- AirSep Free Style
- Airsep Focus
- Airsep Free Style 5
- Delphi.RS-00400
- DeVilbiss Healthcare iGo
- Inogen One
- Inogen One G2
- Inogen One G3
- Inova Labs LifeChoice
- Inova Labs Lifechoice Activox
- Invacare XPO2
- Invacare Solo2
- Oxlife Independence
- Oxygen Concentrator
- Oxus RS-0400
- Precision Medical EasyPulse
- Respironics SimplyGO
- Respironics EverGo
- SeQuel Eclipse
- SeQuel SAROS
Wenn Sie einen tragbaren Sauerstoff-Konzentrator an Bord eines Flugzeugs mitnehmen möchten, müssen Sie gemäß den Regelungen der Zivilluftfahrtbehörde der VAE einer Emirates-Niederlassung (spätestens 48 Stunden vor dem Abflug) ein auf Englisch ausgestelltes oder ins Englische übersetztes ärztliches Attest vorlegen, in dem Folgendes bestätigt wird:
- Sie haben die physische und kognitive Fähigkeit, die akustischen und visuellen Vorsichts- und Warnhinweise des Geräts zu sehen, zu hören und zu verstehen, und sind in der Lage, ohne Hilfe die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um auf diese Vorsichts- und Warnmeldungen zu reagieren.
- Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit der Sauerstoffgabe für die gesamte Reisedauer oder einen Teil davon.
- Angabe der maximalen Durchflussmenge unter Beachtung des Drucks an Bord des Flugzeugs bei normalen Betriebsbedingungen.
Sie müssen das ärztliche Attest am Reisetag bei sich haben und sich eine Stunde vor der normalen Check-in-Zeit am Check-in-Schalter einfinden.
Sie sind dafür verantwortlich, die notwendige Menge an Ersatzbatterien für die gesamte Reise (einschließlich Umsteigen und eventuelle Verspätungen) mit sich zu führen. Tragbare Sauerstoff-Konzentratoren dürfen in Sitzreihen an einem Ausgang oder in einer Reihe am Schott im vorderen Teil der Flugkabine nicht verwendet werden.
Sie können keine weiteren tragbaren Sauerstoffkonzentratoren an Bord mitnehmen, sie sind aber als aufgegebenes Gepäck unter folgenden Bedingungen zulässig:
- Der tragbare Sauerstoff-Konzentrator muss leer und druckfrei sein.
- Die Batterie muss entfernt und getrennt verpackt werden oder
- der tragbare Sauerstoffkonzentrator muss vertiefte Batteriepole haben und die Batteriepole dürfen keine Metallgegenstände berühren.
Hier können Sie ein ärztliches Musterattest für die Mitnahme von tragbaren Sauerstoff-Konzentratoren bei Flügen herunterladen (PDF)
Kontinuierliche und sonstige Beatmungsgeräte
Zugelassene kontinuierliche und sonstige Beatmungsgeräte sind an Bord des Flugzeugs während der Reise gestattet und werden nicht in die Berechnung des Handgepäcks einbezogen. Das Gerät muss herstellerseitig eine Beschriftung aufweisen, aus der zu entnehmen ist, dass es geprüft wurde und die anwendbaren Anforderungen der US-amerikanischen Zivilluftfahrtbehörde und des US-amerikanischen Verkehrsministeriums über tragbare elektronische Geräte für medizinische Zwecke erfüllt.
Wenn Sie kontinuierliche oder sonstige Beatmungsgeräte an Bord eines Flugzeugs nehmen möchten, müssen Sie gemäß den Regelungen der Zivilluftfahrtbehörde der VAE einer Emirates-Niederlassung (spätestens 48 Stunden vor dem Abflug) ein ärztliches Attest vorlegen, in dem Folgendes bestätigt wird:
- Sie haben die physische und kognitive Fähigkeit, die akustischen und visuellen Vorsichts- und Warnhinweise des Geräts zu sehen, zu hören und zu verstehen, und sind in der Lage, ohne Hilfe die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um auf diese Vorsichts- und Warnmeldungen zu reagieren.
- Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit der Nutzung des Geräts für die gesamte Reisedauer oder einen Teil davon.
- Angabe der maximalen Durchflussmenge unter Beachtung des Drucks an Bord des Flugzeugs bei normalen Betriebsbedingungen.
Sie müssen das ärztliche Attest am Reisetag bei sich haben und sich eine Stunde vor der normalen Check-in-Zeit am Check-in-Schalter einfinden.
Sie sind dafür verantwortlich, die notwendige Menge an Ersatzbatterien für die gesamte Reise (einschließlich Umsteigen und eventuelle Verspätungen) mit sich zu führen.
Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Batterien von zugelassenen kontinuierlichen und sonstigen Beatmungsgeräten, die im Handgepäck an Bord eines Flugzeugs gebracht werden, vor Kurzschluss gesichert und so verpackt sind, dass sie vor physischer Beschädigung geschützt werden. Vor Kurzschlüssen geschützte Batterien sind:
- Solche mit vertieften Strompolen oder
- solche, die so verpackt sind, dass die Batteriepole keine Metallobjekte berühren (auch nicht die Pole anderer Batterien).
Wenn kontinuierliche oder sonstige Beatmungsgeräte im Handgepäck an Bord eines Flugzeugs gebracht werden, aber während des Flugs nicht benutzt werden sollen, müssen die Batterien herausgenommen und getrennt verstaut werden, es sei denn, das Gerät verfügt über zwei funktionierende Sicherheitsvorrichtungen, die eine zufällige Inbetriebnahme während des Transports verhindern.
Hier können Sie ein ärztliches Musterattest für die Mitnahme von kontinuierlichen und sonstigen Beatmungsgeräten bei Flügen herunterladen (PDF)
Passagiere, die Begleitung benötigen
Aus Sicherheitsgründen müssen folgende Passagiere mit einer Begleitperson reisen:
- Passagiere, die liegend oder in einem Brutkasten transportiert werden müssen oder medizinische Versorgung während des Flugs benötigen. Die Begleitperson muss in der Lage sein, die persönlichen und medizinischen Bedürfnisse des Patienten zu erfüllen.
- Passagiere, die aufgrund einer geistigen Behinderung Sicherheitsanweisungen nicht verstehen bzw. nicht befolgen können.
- Passagiere, die eine Evakuierung des Flugzeugs nicht selbst bewältigen können.
- Passagiere, die hochgradig hörgeschädigt oder sehbehindert sind und nicht mit den Mitarbeitern der Fluglinie kommunizieren können.
Die Mitarbeiter in der Kabine sind nicht berechtigt, einen Patienten zu füttern oder in der Toilette zu unterstützen. Sie können die Passagiere weder heben noch tragen und dürfen keine medizinischen Leistungen erbringen, beispielsweise Injektionen verabreichen. Wenn Ihr medizinischer Zustand erfordert, dass eine Drittperson diese Hilfeleistungen erbringt, müssen Sie mit einer Begleitperson reisen, die für Sie während des Flugs Sorge trägt.
Begleithunde
Gemäß den Bestimmungen der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate müssen Tiere als Fracht in die VAE eingeführt werden. Eine Ausnahme besteht für Blindenführhunde, die bei Emirates-Direktflügen von Ländern der Europäischen Union oder von und nach den USA und Kanada kostenlos im Passagierraum mitreisen dürfen.
Emirates schreibt eine Benachrichtigung darüber, dass ein Passagier mit einer Behinderung einen Blindenhund in die Kabine mitnimmt, spätestens 48 Stunden vor dem Abflug vor, damit am Flughafen Dubai entsprechende Vorkehrungen zum Empfang des Tiers am Passagierterminal getroffen werden können.
Ein Blindenhund kann neben dem Passagier in der Flugzeugkabine untergebracht werden, wenn das Tier genügend Platz findet und den Mittelgang der Kabine oder den Zugang zum Notausstieg nicht versperrt.
Alle anderen Begleithunde werden kostenlos als deklariertes Frachtgut transportiert, wenn ein Passagier mit einer Behinderung nachweisen kann, dass das Tier ein Begleithund ist. Die erforderlichen Gesundheits- und Ausfuhr-/Einfuhrbescheinigungen für die VAE, die USA oder Kanada müssen vorgelegt werden. Weitere Informationen zu den erforderlichen Import-/Export-Bescheinigungen für die Vereinigten Arabischen Emirate finden Sie unter http://petimport.moew.gov.ae/defaulten.aspx
Mitarbeiter, die für die Aufnahme von Beschwerden für Kunden mit besonderen Bedürfnissen zuständig sind
Emirates beschäftigt auf Flughäfen in den USA (New York JFK, Houston, Los Angeles, San Francisco, Dallas, Seattle und Washington, DC) und in Dubai Mitarbeiter, die eine spezielle Ausbildung als Mitarbeiter für die Aufnahme von Beschwerden für Kunden mit besonderen Bedürfnissen (Complaint Resolution Officials, CRO) haben und während der Betriebsstunden verfügbar sind. Diese CROs sind speziell dafür ausgebildet, Wünsche für besondere Bedürfnisse zu erfüllen und kennen die Vorschriften für behinderte Reisende nach und aus den USA. Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich unseres Serviceangebots haben, verlangen Sie, mit einem CRO zu sprechen. Wenn Ihre Beschwerde in einem Gespräch mit dem CRO nicht zufriedenstellend gelöst werden kann, können Sie über folgende Wege das US-amerikanische Verkehrsministerium einschalten:
Telefon: Gebührenfreie Hotline für Fluggäste mit Behinderungen
1-800-778-4838 (Sprachanruf)
1-800-455-9880 (TTY)
Telefon: Aviation Consumer Protection Division
202-366-2220 (Sprachanruf)
202-366-0511 (TTY)
Per Post: Air Consumer Protection Division
C-75, US Dept of Transportation
1200 New Jersey Ave., SE.
West Building, Room W96-432
Washington, DC 20590
Die gesetzlichen Vorschriften des US-amerikanischen Verkehrsministeriums über die Nichtdiskriminierung von behinderten Personen bei Flugreisen gelten für Emirates-Flüge in die und aus den Vereinigten Staaten von Amerika.
Exemplar der gesetzlichen Vorschrift (US DoT 14 CFR Part 382 Final Rule, PDF) herunterladen
Ein Exemplar dieser Vorschriften finden Sie auch in einer barrierefreien Version auf der Webseite der Aviation Consumer Protection Division unter http://airconsumer.ost.dot.gov/