FAQ
First und Business Class
Fluggäste der First und Business Class können im Allgemeinen zwei (2) Handgepäckstücke mit an Bord nehmen: eine (1) Aktentasche sowie entweder eine (1) Handtasche oder einen (1) Kleidersack. Für diese Gepäckstücke gelten die folgenden Obergrenzen für Größe und Gewicht:
 | Aktentasche: 45 cm x 35 cm x 20 cm |
 | Handtasche: 55 cm x 38 cm x 20 cm |
 | Kleidersack: gefaltet bis zu 20 cm dick. |
Die beiden Gepäckstücke dürfen insgesamt nicht mehr als 12 kg wiegen. Zusätzlich zu den genannten Gepäckstücken dürfen Duty-free-Waren wie Spirituosen, Zigaretten und Parfum in angemessener Menge mit an Bord genommen werden. Allerdings gelten hierbei seit Einführung der Flüssigkeitsbeschränkungen bestimmte Ausnahmeregelungen.
Economy Class
Fluggäste der Economy Class dürfen ein (1) Handgepäckstück mit an Bord nehmen. Es gelten folgende Obergrenzen für Größe und Gewicht:
 | Handtasche: 55 cm x 38 cm x 20 cm |
Das Gewicht darf 7 kg nicht überschreiten). Zusätzlich zu den genannten Gepäckstücken dürfen Duty-free-Einkäufe wie Spirituosen, Zigaretten und Parfum in angemessener Menge mit an Bord genommen werden.
Ausnahmeregelungen
Weitere Hinweise zu Freigepäckgrenzen für Passagiere mit Babys.
Bei Abflügen ab Flughäfen in Indien dürfen die Gesamtabmessungen des Gepäckstücks 115 cm (Länge + Breite + Höhe) nicht überschreiten.
Ausnahmen sind möglich, wenn sperrige Handgepäckstücke einen oder mehrere Artikel enthalten, die zu groß sind, um sie innerhalb der zulässigen Handgepäckstücke zu verstauen, und die wertvoll oder zerbrechlich sind. Der Passagier muss das sperrige Gepäckstück beim Einchecken zur Genehmigung und bei der Sicherheitskontrolle zur Prüfung vorzeigen.
Taschen mit Rollen
 | Hinweis: Taschen mit Rollen und ausziehbarem Griff dürfen nur als Handgepäck befördert werden, wenn die addierten Gesamtabmessungen (Länge + Breite + Höhe) weniger als 114 cm ergeben. Die größeren Modelle dieser Gepäckart sind in der Kabine nicht zulässig. |